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Investitionskriterien - warum sie so wichtig sind!
Qualität statt Quantität
Ein wichtiger Eckpfeiler für den Unternehmenserfolg der MONDURA
Liegenschaften AG ist unsere Investitionspolitik.
Dabei legen wir bei der Auswahl geeigneter Wohnimmobilienbestände
strenge Investitionskriterien zugrunde.
Die Mondura Liegenschaften AG investiert in Wohnungsbestände in
ausgewählten westdeutschen Ballungszentren. Wir unterscheiden bei der
Prüfung der Angebote, ob sich die Objekte für die weiterführende
Privatisierung oder für den langfristigen Mietbestand eignen.
Seit 2006 gehört die Geld & Grund Immobilien GmbH mit Sitz in Ismaning bei
München als Tochtergesellschaft zum Mondura-Konzern. Die Geld & Grund
Immobilien GmbH ist vorrangig an den Standorten München, Köln/Bonn
und Düsseldorf im Bereich Privatisierung tätig.
Durch den Einsatz einer neuen und exklusiv für die Mondura AG
entwickelten Angebots-Datenbank sind wir in der Lage, Ihre Angebote
schnell elektronisch zu erfassen und intern zu prüfen. Dies geschieht für
den gesamten Mondura-Konzern zentral. Daher senden Sie bitte Angebote
entweder nur an die Mondura Liegenschaften AG oder nur an die Geld &
Grund Immobilien GmbH.
Nach einer kurzen Vorprüfung auf Kenntnis und Interesse am Objekt
erhalten Sie zeitnah von uns eine Nachricht über den Sachstand. Dies ist
jedoch nur möglich, wenn die Angebotsquantität durch Beachtung unserer
strengen „Investitionskriterien“ abnimmt und die Angebotsqualität steigt.
Unser Ankaufsprozess (Due Diligence) dauert je nach Größe der Objekte
zwischen 4 bis 6 Wochen.
Für die reibungslose Erfassung benötigen wir von Ihnen, die in der
Investitionskriterien-Übersicht genannten, vollständigen Objektangaben.
Wir bitten um Beachtung.
Unsere Investitionskriterien auf einen Blick können Sie sich hier
als pdf-Datei herunterladen.
Hinweis:
Diese Website und das in ihr enthaltene Investitionsprofil stellen keinen
Maklersuchauftrag dar und begründen keine Maklerprovisionsansprüche im
Falle eines Ankaufs. Die MONDURA Liegenschaften AG und ihre
Tochtergesellschaften bezahlen grundsätzlich Maklerprovision nur aufgrund
schriftlicher Provisionsvereinbarungen.
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